Barrierefreiheit bei Webseiten

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei sein, sofern man auf den Webseiten online Verträge abschließen kann (z. B. durch einen Kauf im Onlineshop oder durch eine Buchung).

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wenn Sie wissen wollen ob Sie
auch betroffen sind, scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren. Tel 02561 962196

Weiterbildung

Es reicht nicht aus, schöne Internetseiten zu haben. Sie müssen auch gefunden werden und verkaufsfördernd sein. Auch um Kunden vernünftig beraten zu können, gibt es gerade Weiterbildungen im Bereich „Online-Marketing“, SEO, Ads und KI.


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